Was sind Inklusionsunternehmen?

Inklusionsunternehmen sind in erster Linie Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und müssen sich dem Wettbewerb mit anderen Unternehmen stellen. Zusätzlich erfüllen sie jedoch einen besonderen sozialen Auftrag und übernehmen damit besondere gesellschaftliche Verantwortung: Sie verpflichten sich, mindestens 30%, höchstens 50% ihrer Arbeitsplätze mit besonders betroffenen Menschen mit Schwerbehinderung nach § 215 SGB IX zu besetzen. Inklusionsunternehmen verwirklichen also inklusive und gleichberechtigte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf. Aktuell wirtschaften etwa 900 inklusive Unternehmen, Betriebe und Abteilungen erfolgreich in den verschiedensten Branchen. Das Spektrum reicht von industrieller Fertigung über Dienstleistungen, Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe bis hin zu Multimedia- und IT-Unternehmen.

Anzahl der Inklusionsbetriebe

Leuchtturmfunktion
In Inklusionsunternehmen haben die Mitarbeiter nicht den Status von Patienten oder Rehabilitanden. Sie sind sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach den gängigen Bestimmungen des Arbeits- und Tarifrechts beschäftigt werden. Inklusionsunternehmen zeichnen sich als Leuchttürme einer sozialen Marktorientierung aus, indem sie mit einer hohen Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen den Ansprüchen der Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität des freien Marktes genügen.

Inklusionsunternehmerin oder -unternehmer kann jeder werden!

Ob bei der Gründung eines Inklusionsunternehmens, einer Inklusionsabteilung innerhalb eines bereits bestehenden Unternehmens oder bei der Schaffung einzelner inklusiver Arbeitsplätze: Das Integrationsamt unterstützt Inklusionsunternehmen fachlich und finanziell.

Neben einer betriebswirtschaftlichen Beratung gibt es finanzielle Unterstützungen auch für den Auf- und Ausbau inklusiver Arbeitsplätze. Bei Inklusionsunternehmen und -abteilungen fördert das Integrationsamt außerdem anteilig die Personalkosten der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung, behinderungsbedingten betrieblichen Aufwand und erforderliche Betreuung.

Weiterführende Informationen gibt es beim Integrationsamt oder auf der Website der bag if.